Verwendung von Bildern: Rechtliche Fragen
Die Reformierten Medien sind den Fragen rund um die Rechtslage bei der Verwendung von Bildern in kirchlichen Publikationen wie Gemeindeblättern, besonders aber auch im Internet nachgegangen. In einem Leitfaden fassen sie zusammen, worauf geachtet werden sollte und welche Risiken die Kirchgemeinde eingeht.
Doris Brodbeck,
Kurz möchte ich dies so umreissen: Je prominenter eine Person ist, desto weniger geschützt ist sie. An einem öffentlichen Anlass muss sie damit rechnen, fotografiert zu werden. Bei gewöhnlichen Teilnehmenden sollte man darauf achten, ob sie fotografiert werden wollen und sie allenfalls darauf hinweisen, dass die Fotos ins Internet gestellt werden. Besonders bei Kindern kann die Zustimmung der Eltern sinnvoll sein. Im Unterricht kann die Zustimmung für Fotos der Klasse und deren Veröffentlichung im Internet zum Beispiel am Elternabend eingeholt werden. Bei einer Beschwerde wird das unerwünschte Bild sofort vom Netzt genommen. Das Gedächtnis der Suchmaschinen dauert allerdings länger...
Wirklich teuer (tausende von Franken) wird die Verwendung fremder Bilder (aus dem Internet), wenn Juristen herausfinden, dass sie einem nicht gehören. Dabei spielt auch die Dauer der Publikation im Netz (selbst wenn die Seite nicht mehr verwendet wurde) eine Rolle. - Also: Bilderklau unbedingt vermeiden - besser: selbst Fotos machen!
» Urheber- und Persönlichkeitsrechtsfragen von Bildern in kirchlichen Publikationen
Wirklich teuer (tausende von Franken) wird die Verwendung fremder Bilder (aus dem Internet), wenn Juristen herausfinden, dass sie einem nicht gehören. Dabei spielt auch die Dauer der Publikation im Netz (selbst wenn die Seite nicht mehr verwendet wurde) eine Rolle. - Also: Bilderklau unbedingt vermeiden - besser: selbst Fotos machen!
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